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   OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15   

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https://dejure.org/2016,4338
OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15 (https://dejure.org/2016,4338)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.03.2016 - 2 A 108/15 (https://dejure.org/2016,4338)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. März 2016 - 2 A 108/15 (https://dejure.org/2016,4338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neubewertung von Klausuren der ersten juristischen Prüfung; Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit von prüfungsspezifischen Wertungen; Bewertungsspielraum der Prüfer bzgl. der hinreichenden Herausarbeitung und Erörterung eines Problems durch den Prüfling; Anlage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEWERTUNG; BEWERTUNGSFEHLER; BEWERTUNGSSPIELRAUM; DARLEGUNGSERFORDERNIS; ERNSTLICHE ZWEIFEL; FACHSPEZIFISCH; PRÜFUNG; PRÜFUNGSSPEZIFISCHE WERTUNG; RECHTSGUTACHTEN

  • rechtsportal.de

    Neubewertung von Klausuren der ersten juristischen Prüfung; Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit von prüfungsspezifischen Wertungen; Bewertungsspielraum der Prüfer bzgl. der hinreichenden Herausarbeitung und Erörterung eines Problems durch den Prüfling; Anlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15
    Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei aber der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - (juris)).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, setzen voraus, dass die Bewertung einer vom Prüfling bearbeiteten Aufgabe fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat.(Vgl. BVerwG vom 16.3.1994 - 6 C 5/93 -, DVBl 1994, 1356) Prüfungsbewertungen sind wegen des den Prüfern zustehenden Bewertungsspielraums gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15
    Prüfungsnoten dürfen nicht isoliert gesehen werden, sondern sind in einem Bezugssystem zu finden, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u. 123/83 -, NJW 1991, 2007) Hieraus resultiert ein prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum, der zwar im dargestellten Umfang der durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen Kontrolle unterliegt.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2016 - 2 A 108/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots

    [vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 18 sowie Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 12 (m.w.N.)].

    [vgl. Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 25] Wie die Prüfer das Fehlen von ihrer Ansicht nach zu zitierenden Normen gewichten, unterfällt ihrem Beurteilungsspielraum.

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